Home / Blog / / Brustfehlbildungen – immer häufiger
Oktober 1, 2018 Cosmopolitan
Brustfehlbildungen – immer häufiger
Immer häufiger treten Brustfehlbildungen auf
Im Allgemeinen bezeichnet man als Brustfehlbildung eine Abweichung von der normalen Brustform. Die Ursachen für eine Fehlentwicklung der weiblichen Brust sind entweder eine genetische Störung oder eine äußere Schädigung der Brustanlage z.B. durch Unfälle, Verbrennungen oder Tumoren. Meist zeigen sich die angeborenen Fehlbildungen erst mit der der Entwicklung der weiblichen Brust in der Pubertät. Insgesamt sind Anlagestörungen der Brust relativ selten. Bedingt durch den Körperkult und den Präsentationshype in den Medien und sozialen Netzwerken rücken diese Abweichungen von der Norm bei den Betroffenen jedoch heutzutage immer früher in den Focus der Eigenwahrnehmung und führen zu psychischen Belastungen der Betroffenen.
Gibt es Gründe für eine Brustfehlbildung?
Man unterscheidet bei den genetisch bedingten Brustfehlbildungen zum einen die Anlagestörungen, die sich nach der Geburt, also mit Beginn der Pubertät, zeigen, wie beispielsweise zusätzliche, zu große, zu kleine oder unterschiedlich große Brüste, und zum anderen Anlagestörungen, die sofort ab der Geburt sichtbar sind, wie z.B. akzessorische oder fehlende Brustwarzen. Überwiegend sind Frauen von Anlagestörungen der Brust betroffen. Dabei sind unterschiedlich große Brüste am häufigsten. Überzählige Brustwarzen können jedoch auch bei Männern auftreten. Anlagestörungen der Brust sind weitgehend harmlos: Diese angeborenen Fehlbildungen der Brust stellen kein Gesundheitsrisiko dar, können manche Betroffene aus ästhetischen Gründen jedoch seelisch belasten. Eine Extremform ist hier das "Poland- Syndrom", eine komplexe Fehlbildung mit Fehlen des Brustmuskels und Fehlbildung der Brustdrüse, ggf. fehlen hier je nach Schweregrad auch noch andere anatomische Strukturen.
Welche Brustfehlbildungen gibt es und was kann ich dagegen tun?
Genetische Anlagestörungen der Brust können zu den verschiedensten Fehlbildungen der Brust führen. Hier unterscheidet man: Eine unterschiedliche Größe der Brüste (Anisomastie oder Mamaasymmetrie)
überzählige Brustwarzen ( Polythelie),
zusätzliche Brüste (Polymastie),
fehlende Brüste ( Amastie)
fehlende Brustwarzen (die sogenannte Athelie),
zu große Brüste (Makromastie)
zu kleine Brüste (Mikromastie),
in frühem Alter schon auftretende Hängebrüste als Zeichen einer allgemeinen Bindegewebsschwäche (Mastoptose).
Fehlen von Brust , Muskel und ggf. noch anderen Strukturen (Poland- Syndrom)
eine Schlauchform und Unterentwicklung der Brust (tubuläre Dysplasie)
Die Korrektur einer Brustfehlbildung erfordert viel Erfahrung und operatives Können. Möglichkeiten sind eine Kombination aus Brustvergrößerung, Brustverkleinerung und Bruststraffung zum Ausgleich von Konturunregelmäßigkeiten um ein harmonische und symmetrisches Gesamterscheinungsbild zu erreichen. Beratungsanfrage
Wo kann ich mich zur Korrektur einer Brustfehlbildung beraten lassen?
Brustfehlbildungen bedürfen immer der Begutachtung und Beurteilung durch einen wirklich erfahrenen und kundigen Facharztes für Plastisch-Ästhetische Chirurgie mit ausgewiesener Expertise in der Brustchirurgie.
Zahlen die Krankenkassen die Korrektur einer Brustfehlbildung?
Wenn ein entsprechender entstellender Charakter oder eine stichfeste medizinische Indikation vorliegt kann es sein, dass die Krankenkassen nach Prüfung durch den medizinischen Dienst per Einzelfallentscheidung die Kosten übernimmt.
Was kostet die Korrektur einer Brustfehlbildung?
Wenn die Krankenkasse den Eingriff übernimmt, dann entstehen keine zusätzlichen Kosten. Werden die Kosten selbst getragen so richten sich die Beträge nach dem Ausmaß und Aufwand für die Operation. Eine überzählige Brustwarze z.B. kann in örtlicher Betäubung für einen kleinen Betrag kosmetisch entfernt werden, die Korrektur bei einer schweren tubulären Dysplasie erfordert die Umformung mittels Straffung und das Einbringen von Volumen in Form von Eigenfett oder Implantaten und kostet dann bis zu 7800,- Euro.
Ab wann kann eine Brustfehlbildung operiert werden?
Werden die Kosten für die Operation nicht von der Krankenkasse übernommen gilt sie per se als ästhetischer Eingriff und es gilt hier rechtlich die Altersgrenze der Volljährigkeit. Prinzipiell ist ein solcher Eingriff bei einer Brustfehlbildung jedoch erst nach Abschluss des Brustwachstums, sprich dem Ende der Pubertät sinnvoll.
Gibt es hier eine Altersbegrenzung?
Bei ästhetischen Eingriffen gilt in Deutschland die Volljährigkeit auch wenn eine Operation nach der Pubertät technisch auch schon früher möglich wäre.
Hier finden Sie weitere Behandlungsmöglichkeiten der ästhetischen Brustchirurgie